Urheberrechtsgesetz im Schul- & Universitätskontext
Im Interview mit Herr Lanzinger wird davon gesprochen, dass im Schul- und Universitätskontext eine Veröffentlichung und Vervielfältigung von Werken rechtens ist, solange sie nur einem abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern zugänglich sind.
Im Video von Herr Radlinger wird dann aber vor dem Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken für den Unterricht gewarnt: man solle, so Radlinger, nur gemeinfreie Werke bzw. Werke mit freier Lizenz verwenden, um einer möglichen Urheberrechtsverletzung vorzubeugen.
Was heißt das nun für LehrerInnen und Vortragende? Darf man im Rahmen des Unterrichts Werke verwenden, auch wenn sie urheberrechtlich geschützt sind oder ist ihre Verwendung illegal?