Sonntag, 28. Oktober 2018

Thema Urheberrecht - Fragen


Urheberrechtsgesetz im Schul- & Universitätskontext 


Im Interview mit Herr Lanzinger wird davon gesprochen, dass im Schul- und Universitätskontext eine Veröffentlichung und Vervielfältigung von Werken rechtens ist, solange sie nur einem abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern zugänglich sind. 

(6) Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke in der für eine bestimmte Schulklasse beziehungsweise Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch) und verbreiten [...].



Im Video von Herr Radlinger wird dann aber vor dem Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken für den Unterricht gewarnt: man solle, so Radlinger, nur gemeinfreie Werke bzw. Werke mit freier Lizenz verwenden, um einer möglichen Urheberrechtsverletzung vorzubeugen.


Was heißt das nun für LehrerInnen und Vortragende? Darf man im Rahmen des Unterrichts Werke verwenden, auch wenn sie urheberrechtlich geschützt sind oder ist ihre Verwendung illegal? 








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